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Stellmöglichkeiten fürs Fahrrad

Frage:
Bis jetzt hab ich mein Fahrrad immer im Hinterhof abgestellt. Das hat mir jetzt mein Vermieter leider verboten. Allerdings habe ich nur einen 1 Raum Wohnung und keinen Keller. In der Wohnung ist für ein Fahrrad kein Platz und im Hausflur darf ich es wahrscheinlich auch nicht abstellen Was kann ich tun?

Antwort:
Der Vermieter ist dazu verpflichtet einen zumutbaren Stellplatz für Fahrräder der Mieter zur Verfügung zu stellen. Am leichtesten machen Sie es sich, wenn sie einfach den Vermieter freundlich fragen, wo die Fahrräder denn in Zukunft abgestellt werden sollen. Eine Verbotsklausel in der Hausordnung – das Fahrrad nicht im Hinterhof abstellen zu dürfen – ist in aller Regel unwirksam, sofern der Vermieter keine zumutbaren Stellplatz oder Abstellmöglichkeit anbietet. Wenn keine Alternative angeboten wird, können Sie das Fahrrad im Hausflur abstellen, bis eine Klärung der Sache erreicht wurde.

Denken Sie daran: Ein freundlicher Umgangston mit dem Vermieter, löst Probleme oft schneller, als wenn man schroff und fordernd auftritt.

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