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Schlimm wenn ich mit dem Fahrrad bei rot über die Ampel fahre?

Frage:
Wenn ich mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahre, kann ich dann dafür eine Strafe bekommen?

Antwort:
Ja. Selbst wenn ein 14jähriger mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, kann das von der Polizei mit einem Bußgeld bestraft werden. Bei nichtmotorisierten Fahrzeugführern – dazu zählt z.B. auch ein Fahrrad – wird der Regelsatz allerdings halbiert, so dass bei einem einfachen Verstoß statt zurzeit 200 € nur 100 € Bußgeld fällig werden. Zusätzlich wird dir in aller Regel 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei gutgeschrieben. Wenn beim Überfahren einer roten Ampel auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen wurde, kann die Strafe auch höher ausfallen. Da Fahrräder kein Nummernschild haben, durch das sie eindeutig zu identifizieren sind, kann die Strafe nur verhängt werden, wenn man von der Polizei auf frischer Tat ertappt wird. In vielen Städten – vor allem Großstädten – wird oftmals gezielt nach solchen Verkehrsrowdys gesucht.

Prinzipiell gilt folgendes: Alle Regeln der StVO gelten nicht nur für Autofahrer sondern auch für Radfahrer. Dazu gehört auch die Regelung zum Telefonieren im Straßenverkehr sowie Musikhören bei Fahrradfahren.

Ein Kommentar zu “Schlimm wenn ich mit dem Fahrrad bei rot über die Ampel fahre?”

Dominik meint:

Hat sich mittlerweile sehr sehr viel geändert. Und 2014 werden sich die Strafen auch nochmal erhöhen. Für alle Interessenten empfehle ich sich bussgeld-info.de zu informieren. Man kann mit dem Fahrrad nämlich auch ziemlich schnell seinen Führerschein verlieren!!



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